Konzept
Bei dem Konzept Handyvertrag mit Barauszahlung geht es vor allem darum, eine Auszahlung als Prämie, anstatt einem Notebook, Roller, PC oder Handy zu erhalten. Sämtliche Prämien fallen Weg und der Kunde erhält eine Barauszahlung. Diese bringt den Vorteil mit sich in den meisten Fällen die monatlichen Fix-Kosten über den die Mindestlaufzeit zu decken. Eine frühzeitige Kündigung ist natürlich Voraussetzung, damit der Mobilfunkvertrag nicht entsprechend um ein oder zwei Jahre Vertragslaufzeit verlängert wird. Siehe dazu Kündigung.
Dieses Konzept setzt natürlich voraus, dass der Kunde bereits ein Mobilfunkgerät zur Verfügung hat. Ohne ein Mobilfunkgerät kann der Kunde den Tarif / Vertrag des Anbieters nicht nutzen und macht sich somit, wie bei den meisten Verträgen, strafbar gegenüber dem Anbieter. Der Kunde darf nicht die Absicht haben den Mobilfunkvertrag ausschliesslich zum erhalt der Barauszahlung / dem Geschenk (oder anderen frewilligen Leistungen des Vermittlers) abzuschliessen.