Mobilfunkvertrag

Unter einem Mobilfunkvertrag versteht man die vertragliche Bindung zwischen Kunden und Provider im Mobilfunk Bereich. Dies wird auch, wie bereits beschrieben, Handyvertrag genannt. Mobilfunkvertrag ist in diesem Sinne die rechtliche und professionelle Bezeichnung.

Im Mobilfunkvertrag werden sämtliche Bedingungen und Konditionen zwischen Kunden und dem Mobilfunkprovider festgelegt. Der Vermittler tritt dort meistens nicht auf. Der Vertrag zwischen Vermittler und Kunden kommt zustande insofern der Kunde das Angebot entsprechend der Webseite / dem schriftlichen Angebot des Vermittlers genutzt / beantragt hat. Das Geschenk, bei uns z.b. die Barauszahlung, oder auch Treue-Bonus genannt, ist eine freiwillige Leistung und wird insofern nicht zusätzlich schriftlich mit dem Kunden festgehalten. Der Kunde hat jedoch natürlich Anspruch auf die versprochenen Leistungen / Geschenke / die Barauszahlung.

Die reguläre Laufzeit von 24 Monaten ist in den meisten Fällen eine so genannten Mindestlaufzeit, dies setzt somit eine Kündigung zum Ende der Laufzeit voraus. Wichtig: In den meisten Fällen muss eine Kündigung 3 Monate vor Mindestlaufzeit-Ende beim Anbieter eingegangen sein!

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