Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit ist die gesamte Laufzeit für die Gültigkeit des Mobilfunkvertrags. Meist beträgt die Vertragslaufzeit nicht mehr als die vertraglich deklarierte Mindestlaufzeit, welche den Mindestzeitraum der Vertragslaufzeit festlegt.
Die Vertragslaufzeit wird im Handyvertrag (Mobilfunkvertrag) mit dem Mobilfunkprovider festgelegt, diese ist meistens unbegrenzt, setzt nur wie erwähnt die Mindestlaufzeit voraus. Ein Vertrag kann vor Ende der Mindestvertragslaufzeit nicht gekündigt werden, es ist nur möglich eine Ablösung des Vertrages, mit Zustimung beider Seiten, zu gewähren, wenn ein Unternehmen / Selbstständiger insolvenz anmeldet bzw. das Unternehmen geschlossen wird.
Innerhalb der Vertragslaufzeit werden selten Tarife ohne Zustimmung beider Seiten geändert, meist ist dies auch laut Vertrag untersagt. Der Kunde hat die gesamte Vertragslaufzeit über das Recht den Anfangs festgelegten Tarif zu nutzen. - Dies ist keine Rechtsberatung! -